Wenn Landwirte Flächen in benachteiligtem Gebiet bewirtschaften, haben sie gegenüber Landwirten in nicht benachteiligtem Gebiet einige Nachteile, u.a. Einkommensverluste durch schwach ertragsfähige landwirtschaftliche Flächen und höhere Kosten. Dafür wird ihnen eine teilweise oder vollständige Ausgleichszulage gewährt. Welche Flächen in benachteiligtem Gebiet liegen, wird in EU-Verordnungen geregelt. Die Höhe der Ausgleichszulage ist gestaffelt nach der Höhe der landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) und zusätzlich differenziert nach dem Anteil der Hauptfutterfläche an der landwirtschaftlichen Fläche des Betriebes.
In meinem Betrieb betrifft dies 6,88 ha in den Ortslagen Obergeißendorf, Untergeißendorf und Langenwetzendorf.
Links zum Thema:
http://www.thueringen.de/th9/tmil/lawi/eler/eler2014-2020/
https://de.wikipedia.org/wiki/Landwirtschaftliche_Vergleichszahl
http://www.tlug-jena.de/uw_raum/umweltregional/shk/shk06.html
http://www.thueringen.de/th9/tmil/lawi/eler/entwplan07-13/index.aspx
http://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/79254/
http://ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020/index_de.htm